TALKING POINT auf IBI
SalzwasseraufbereiterVor nicht allzulanger Zeit waren Salzwasser-Aufbereitungsanlagen an Bord von Wasserfahrzeugen der pure Luxus. Schließlich ist es mehr als reizvoll, Süßwasser in einer von Salzwasser beherrschten Umwelt in großen Mengen für alle erdenkbaren Zwecke zur Verfügung zu haben. Die Unabhängigkeit von hafenseitigem Trinkwasser ist gleichfalls von Vorteil. Meist waren die Anlagen jedoch nur auf hochpreisigen, großen Yachten zu finden, die naturgemäß den entsprechenden Platz und die nötige Versorgungsenergie bieten konnten. Allerdings waren die Wasseraufbereiter platzgreifend, störanfällig, stark pflegebedürftig und ausgesprochen energiefressend.
Das ist Geschichte. Die Anlagen sind mittlerweile auf kleine Abmessungen geschrumpft und erschwinglich. Sie benötigen deutlich weniger Betriebsenergie, weniger Pflege und sind robuster geworden. Sieht man von den kleinsten Anlagen ab, die tatsächlich per Muskelkraft betrieben werden können, benötigen alle Anlagen jedoch elektrische Energie, um aus Seewasser schließlich Trink- oder Duschwasser machen zu können.
Durch diesen Trend finden wir nunmehr die Wassermacher auch auf Wasserfahrzeugen von weniger als 24 Meter Rumpflänge, die bekanntlich im Gültigkeitsbereich der Sportbootdirektive 2013/53/EU (RCD) liegen, wenn sie in der EU auf dem Markt sind. Dasselbe gilt für das Vereinigte Königreich unter einem inhaltlich identischen Gesetz mit anderem Namen.
Was gibt zu beachten?
- Sollte die Anlage in einer Abteilung des Wasserfahrzeugs eingebaut sein, die auch einen Benzintank oder -motor beherbergt, so muß sie im Rahmen der RCD gemäß der gültigen EN ISO 8846 zündgeschützt gegenüber entflammbaren Gasen sein.
- Fernerhin muß sie den EN ISO Standards 13297 und/oder 10133 in der letzten Version genügen, um die richtige Installation der Anlage an das elektrische Bordnetz zu gewährleisten.
- Für den Anschluß an das Seewasser sei noch die Serie der EN ISO 9093 Standards erwähnt, die die Qualität der Borddurchlässe und Ventile regelt.
- Die Aufbereitungsanlage an sich fällt nicht in den Rahmen der RCD. Als elektrisch betriebenes Gerät liegt sie im Geltungsbereich anderer Direktiven. Dazu können je nach Bauart die Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit 2014/30/EU (EMC), die Direktive über die allgemeine Produktsicherheit (GPSD) 2001/95/EC und andere zählen.
- Ob eine Anlage auch der sich zur Zeit in Arbeit befindlichen Revision der Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG) entsprechen muß oder kann, wird sich zeigen.
Gut zu wissen, daß es keine Geschmacksrichtlinien oder Standards gibt!